Förderung von beruflicher Weiterbildung

Berufliche Weiterbildung sorgt für positive Veränderungen und kontinuierlichen Berufserfolg. Aus diesem Grund gibt es vielfältige Unterstützung durch Bund und Länder. Sie fördern Ihre individuelle Weiterbildung mit der Übernahme der anfallenden Kosten, egal ob Seminargebühren, Reisekosten oder Verdienstausfall.

Wie empfehlen Ihnen, sich im Vorfeld einen Überblick über die umfangreichen Angebote und die für Sie passende Förderung zu verschaffen. Die Förderung ist beim jeweiligen Förderträger selbst zu beantragen – zum Beispiel bei der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit oder dem regionalen Jobcenter.

Nachfolgend habe wir für Sie die beiden wichtigsten und meist genutzten Förderungen näher beschrieben – den Bildungsgutschein und den Aufstiegs-BAföG.

Möchten Sie mehr Informationen zu Fördermöglichkeiten erhalten oder haben Sie Fragen zu passenden Angeboten? Dann schreiben Sie uns eine E-Mail über bildung@swj-akademie.de.
Wir freuen uns, von Ihnen zu lesen.

Möglichkeiten der Förderung über die AfA

Förderungen berufliche Weiterbildung
KURSNET Bildungssuchende

Mit dem Bildungsgutschein haben Sie die Möglichkeit, an einer förderfähigen Weiterbildung teilzunehmen, ohne selbst die Kosten dafür zu tragen. Wichtig ist, dass Sie den Bildungsgutschein innerhalb von drei Monaten nach Erhalt bei einem zugelassenen Bildungsträger Ihrer Wahl einlösen. Im Bildungsgutschein werden unter anderem Ihr Bildungsziel, die erforderliche Dauer Ihrer Weiterbildung und der regionale Geltungsbereich ausgewiesen.

Wer kann gefördert werden?
Sowohl Arbeitssuchende, als auch Berufstätige können vom Bildungsgutschein Gebrauch machen – vor allem, wenn es um den Erhalt Ihres Arbeitsplatzes geht. Sie können auch bei einer Teilnahme an berufsbegleitenden Weiterbildungen über den Bildungsgutschein gefördert werden.

Welche Kosten werden übernommen?
Die anfallenden Kosten für die Teilnahme an einer förderfähigen Weiterbildung werden in voller Höhe vom Förderträger getragen, der Ihnen den Bildungsgutschein ausgestellt hat. In den meisten Fällen ist das die Bundesagentur für Arbeit oder das Jobcenter.

Welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein?
Voraussetzung für den Erhalt eines Bildungsgutscheins ist in der Regel, dass der ausgewählte Bildungsträger sowie die angebotene Bildungsmaßnahme nach AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) zertifiziert sind.

TIPP!
Damit Ihnen die zustehenden Leistungen zeitnah bewilligt werden können, sollten Sie die erforderlichen Unterlagen rechtzeitig vor Beginn Ihrer Teilnahme an der Bildungsmaßnahme bei Ihrer Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter einreichen.

Eine Weiterbildung, die einen beruflichen Aufstieg ermöglicht, kann durch das sogenannte „Aufstiegs-BAföG“  finanziell unterstützt werden.

Das Aufstiegs-BAföG wird von Bund und Ländern gemeinsam finanziert und ist nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) eine Kombination aus einem Zuschuss und einem Darlehen. Diese Art der Förderung unterstützt damit ebenfalls die Weiterentwicklung Ihrer beruflichen Qualifizierung.

Was kann gefördert werden?
Mit dem Aufstiegs-BAföG können berufliche Aufstiegsfortbildungen im nicht-akademischen Bereich gefördert werden. Dies sind Bildungsmaßnahmen, bei denen man sich auf einen Fortbildungsabschluss zum/zur Handwerks- und Industriemeister/in, Erzieher/in, Techniker/in, Fachkaufmann/frau, Betriebswirt/in oder auf eine von mehr als 700 vergleichbaren Qualifikationen vorbereitet.

Wer kann eine Förderung erhalten?
Alle diejenigen, die sich mit einer Schulung, einem Lehrgang oder direkt an einer Fachschule auf eine berufliche Fortbildungsprüfung vorbereiten wollen. Diese Vorbereitungslehrgänge können in Voll- oder Teilzeit stattfinden und müssen mindestens 400 Unterrichtsstunden andauern.

Welche Kosten werden übernommen?
Die Förderung besteht aus Zuschüssen, welche nicht zurückgezahlt werden müssen, kombiniert mit zinsgünstigen Darlehen. Förderfähig sind auch Materialkosten für ein Meisterprüfungsprojekt sowie – bei Alleinerziehenden – die Kosten für eine Kinderbetreuung während der Fortbildung.

Sie können einkommens- und vermögensunabhängig einen Beitrag in Höhe den tatsächlich anfallenden Gebühren erhalten, um Ihre Lehrgangs- und Prüfungsgebühren zu finanzieren. Die Höhe beträgt maximal 15.000 Euro.*

Sie erhalten 50 % der Förderung als Zuschuss. Für die restliche Fördersumme gibt es ein Angebot über ein zinsgünstiges Bankdarlehen von der KfW.

Des Weiteren können auf Antrag und bei bestandener Prüfung 50 % des zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällig gewordenen Darlehens für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen werden.

Wenn Sie an einer Vollzeitmaßnahme teilnehmen, können Sie zusätzlich zur Förderung der Fortbildungskosten auch einen Beitrag zum Lebensunterhalt erhalten.

* Bitte beachten Sie:
Über die genaue Förderungsleistung, einschließlich der Höhe der Darlehenssumme, entscheidet die zuständige Behörde!

Wie erfolgt die Antragsstellung?
Den Antrag auf Förderung stellen Sie im Bundesland, an dem Sie Ihren ständigen Wohnsitz haben. Eine Übersicht zur Antragstellung in den einzelnen Bundesländern finden Sie hier.

Weitere Informationen, einen Förderrechner sowie Adressen der zuständigen Ämter für Ausbildungsförderung finden Sie auf der Webseite zum Aufstiegs-BAföG des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.

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