Elektrofachkraft

Elektrofachkraft ist eine Person, die elektrotechnische Arbeiten ausführen, planen und überwachen darf. In Deutschland ist der Begriff der Elektrofachkraft in folgenden sich ergänzenden Normen und Regeln definiert:

  • DIN VDE 1000-10 VDE 1000-10 „Anforderungen an die im Bereich der Elektrotechnik tätigen Personen“
  • DIN EN 50110-1 VDE 0105-1 „Betrieb von elektrischen Anlagen – Teil 100: Allgemeine Festlegungen“
  • DGUV Vorschrift 3 „Unfallverhütungsvorschrift – Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“

Als Elektrofachkraft im Sinne der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 3 gilt, wer auf Grund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann.

Die fachliche Qualifikation als Elektrofachkraft wird im Regelfall durch den erfolgreichen Abschluss einer Ausbildung, z. B. als Elektroingenieur, Elektrotechniker, Elektromeister, Elektrogeselle, nachgewiesen. Sie kann auch durch eine mehrjährige Tätigkeit mit Ausbildung in Theorie und Praxis nach Überprüfung durch eine Elektrofachkraft nachgewiesen werden. Der Nachweis ist zu dokumentieren.

In Deutschland sind nur Elektrofachkräfte berechtigt, elektrische Anlagen zu errichten oder zu ändern. Basis hierfür ist das Energiewirtschaftsgesetzt § 49 „Anforderungen an Energieanlagen“.

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