Wir verkünden mit Freuden, dass wir unser 1. Überwachungsaudit bestanden haben und weiterhin zurecht als zugelassener Bildungsträger der Arbeitsförderung nach §178 des Dritten Buches des Sozialgesetzbuch und §2 der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) tätig sein dürfen.

Die externe Auditorin der Zertifizierungsstelle TQCert hat in ihrer Stichprobenprüfung vordergründig unsere Beschreibungen und Anweisungen der Arbeitsabläufe sowie Prozesse gesichtet, diese auf Verständlichkeit, Durchgängigkeit und Plausibilität bewertet, dann unser Qualitäts-Management-System überprüft und sich zu guter Letzt die von uns geplanten Bildungsmaßnahmen erläutern lassen.
Resultierend aus dem Abschlussgespräch und dem Auditbericht haben wir verschiedene Feststellungen als Empfehlungen erhalten, aber keinerlei schwerwiegende Abweichungen, bei denen eine Nachprüfung erforderlich gewesen wäre.

Wir bedanken uns an dieser Stelle für die tatkräftige Unterstützung aller Beteiligten und bei den Kollegen*innen am Standort Oberursel!

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